Schufa-Daten online Es ist allen Bürgern in Deutschland möglich, gegen eine Gebühr in Höhe von 7,60 Euro online Einblick in die Daten der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) unter https://www.meineschufa.de zu nehmen. Bei den Servicestellen können diese Infos vor Ort sogar kostenlos eingesehen werden.
Elektroschrott Seit 24. März 2006 müssen die ausgedienten Elektro-Altgeräte bei einem Wertstoffhof abgegeben werden. Es ist verboten Geräte wie Fön, Handy oder Computermaus über den Restmüll zu entsorgen. Die Abgabe ist kostenlos möglich. Manche Gemeinden bieten eine kostenpflichtige Abholung an.
Halten vor Parkuhren ist möglich Zum Be- und Entladen des Autos auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz muß die Parkuhr nicht gefüttert werden. Auch an Plätzen mit Parkautomaten muß dafür kein Parkschein gekauft werden. Darauf weis der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin.
Schluss mit lästiger Werbepost Wer künftig keine unerwünschte Werbepost mehr erhalten will, kann sich in die Robinson-Liste des Deutschen Direkt-Marketing -Verbandes eintragen. Firmen, die dem Verband angehören, schicken dann keine Werbepost mehr. Der Eintrag ist kostenlos. Das Antragsformular kann im Internet unter folgender Adresse http://direktmarketing-info.de/mailing/index.html (unter Werbebriefe und Tipps) heruntergeladen werden.
Steuern sparen im Ausland In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union bekommen Urlauber die Mehrwertsteuer auf ihre Einkäufe auf Antrag zurück. In der Türkei, Kroatien, Island und Norwegen sind Rückerstattungen zwischen 18 und 25 Prozent möglich. Allerdings dürfen nur Waren bis 175 Euro abgabenfrei mit nach Hause genommen werden. Bei höheren Werten werden in Deutschland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig (und zwar selbst dann, wenn im Ausland keine Erstattung erfolgt ist!).
Gefährliche Produkte
Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor gefährlichen Produkten, die auf dem Markt sind. Auf der Internetseite www.evz.de/RAPEX-Warnungen können die Verbraucher in deutscher Sprache nachlesen, welche Gefahren von welchem Produkt ausgehen und ob Produkte bereits vom Markt genommen wurden.
Höhere Bußgelder seit 01.04.2004 Kein Aprilscherz, sondern vielmehr Realität ist ein neuer Bußgeldkatalog, der ab 01.04.2004 in Kraft ist. Dann kostet beispielsweise das Telefonieren im Auto während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung 40 statt bisher 30 EUR. Außerdem gibt es zusätzlich noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Radfahrer müssen nun ein Bußgeld von 25 EUR berappen. Im Ausland sind die Bußgelder beim Verstoß gegen das Handy-Verbot noch höher. So drohen in Griechenland 150 EUR, in den Niederlanden 140 EUR und in Ungarn bis zu 125 EUR. Dann folgen Portugal und Norwegen mit 120 EUR. In Österreich sind ab 01.05.2005 auch Warnwesten Pflicht. Sie müssen bei der Fahrzeugkontrolle vorgezeigt werden, sonst droht ein Bußgeld bis zu 36 EUR. Auch in Italien, Spanien und Portugal gilt eine Pflicht zum Tragen der Westen nach einem Unfall. Die Westen sollten das Kontrollzeichen EN 471 tragen.
Gesundheitskosten bei der Steuer angeben Für viele begann das Jahr 2004 mit erhöhten Zuzahlungen für Arzneimittel und Arztbesuche. Diese sind grundsätzlich als Sonderausgaben in Form einer außergewöhnlichen Belastung bei der Steuererklärung absetzbar. Es werden aber nur die Kosten anerkannt, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden. Ferner wird noch eine Eigenbeteiligung angerechnet. Dennoch gilt: Ab sofort alle Zuzahlungsbelege aufbewahren und zusammen mit den ärztlichen Verordnungen (z.B. für Brillen und andere Heil- und Hilfsmittel) zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Depotübertrag darf nichts kosten Wer sein Depot auflöst und seine Wertpapiere in ein anderes Depot übertragen läßt, darf dafür von seiner Bank nicht zur Kasse gebeten werden. Diese kommt damit lediglich ihrer gesetzlichen Rückgabepflicht nach, so ein Hinweis der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer zahlen soll, muß sich wehren und Einspruch einlegen. Auch nachträglich können bezahlte Gebühren zurückverlangt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Kunde das Depot nicht komplett auflöst, sondern nur einige Papiere ausbuchen läßt. Hierfür kann die Bank zu Recht Gebühren erheben. Hierzu gibt es auch zwei Urteile des BGH (AZ.: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Ein Musterschreiben stellt die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de zur Verfügung.
Blick aufs Punktekonto Autofahrer können sich kostenlos über ihren Punktestand in der Flensburger Autosüderkartei informieren. Dazu genügt eine formlose Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (24932 Flensburg) mit der Bitte um Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Angeben muss man den Familiennamen, Geburtsnamen, alle Vornamen, des Geburtsdatum sowie den Geburtsort. Zur Identifizierung genügt eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) oder des Reisepasses.
Thermopapier verblaßt! Vorsicht sollten Unternehmer walten lassen, die mit Rechnungen auf Thermopapier arbeiten. Unternehmer müssen Rechnungen 10 Jahre lesbar aufbewahren. Daher sollte von Rechnungen auf Thermopapier (die durch Lichteinwirkung schnell unlesbar werden können) eine Kopie gemacht und diese an die "Thermo-Rechnung" angeheftet werden.
Kontoauszüge und Bankbelege länger aufbewahren! Zwar sind Privatpersonen gesetzlich nicht verpflichtet Belege auszuheben, doch kann man so problemlos Zahlungen nachweisen. Da die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften regelmäßig drei Jahre beträgt, sollte man die Belege für Streitfälle in jedem Fall so lange aufbewahren.
Eier jetzt besser gekennzeichnet Verbrauchen können in allen EU-Ländern auf den Eier-Verpackungen erkennen, unter welchen Umständen die Eier produziert wurden. Auf den Eiern selbst ist die Produktionsart anhand einer Zahl von 0 bis 3 zu erkennen. Sie steht jeweils zu Beginn der aufgedruckten Kette aus Zahlen und Buchstaben. Auf jeden Karton muß nun "Ökologische Erzeugung" (0), "Freilandhaltung" (1), "Bodenhaltung" (2) oder "Käfighaltung" (3) gedruckt sein.
Müssen Antworten frankiert werden? Antwortpostkarten und -briefe aus Werbesendungen oder Katalogen müssen nicht frankiert werden. Ist oberhalb der Empfängeradresse "Antwort" oder "Werbeantwort" vorgedruckt, so ist nach Auskunft der Deutschen Post der Versand frei. Die Empfänger übernehmen nach einer Vereinbarung mit der Deutschen Post AG das Porto.
Weltweit kostenlose Übernachtungen Wer anderen sein Heim gratis zur Verfügung stellt, kann anderenorts selbst gratis übernachten. Das spart nicht nur Geld, sondern kann auch interessant sein, weil man neue Menschen kennen lernt und andere Länder vielleicht intensiver erlebt. Infos gibt´s unter www.globiwalk.com.
Mitnahme eigener Getränke ins Fitness-Studio Auch ein Obergericht (OLG Brandenburg, Az.: 7 U 36/03) hat festgestellt, daß Betreiber von Fitness-Studio ihren Mitgliedern das Mitnehmen eigener Getränke zum Training nicht verbieten dürfen. Die Sportler haben einen vermehrten Flüssigkeitsbedarf und müssen daher viel trinken. Weil die Getränke an der Fitness-Bar meist teuer sind und es wenig Auswahl gibt, ist es zulässig eigene Getränke mitzubringen.
Probe-Kreditkarte Für Reisen außerhalb Europas gehört eine Kreditkarte nach wie vor zur Grundausstattung. Oft gibt es die Karten für 3 Monate kostenlos zum Testen. Wichtig ist die Karte rechtzeitig zu kündigen, falls man das Angebot nicht weiter nutzen möchte.
Zinsabschlag Sparer können zuviel bezahlte Zinsen mittels Steuererklärung vom Fiskus zurückholen. Dies ist auch dann noch möglich, wenn der Steuerbescheid erteilt ist. Nach einer Verfügung der OFD München (Az: S 0351, 31, St 312) kann man noch bis vier Jahre nach Erteilung des Steuerbescheids diesen anfechten. Somit kann man z.B. im Jahr 2003 noch Geld aus der Erklärung für 1998 zurückfordern.
Rücksendung von Versandwaren Ab einem Warenwert von 40 EUR können Versandwaren auf Kosten des Unternehmers zurückgeschickt werden. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wonach eine Rücksendung nur bei Mängeln möglich ist, sind ungültig! Der Verbraucher kann innerhalb zwei Wochen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück schicken. Auch muß nicht der "jeweils günstigste Tarif" für die Rücksendung gewählt werden (so LG Dü; Az.: 12 O 317/01).
Telefonanschluß kostenfrei ummelden Der Wechsel des Anschlussinhabers wird von der Deutschen Telekom AG mit einer Gebühr berechnet. Es gibt jedoch einen Trick, wie man diese Gebühren umgehen kann: Lassen Sie den Nachmieter als zweiten Anschlussinhaber eintragen. Ist dies geschehen, so lassen Sie von der Telekom den ersten (alten) Anschlussinhaber löschen. Dies alles ist kostenlos, muss aber immer auf dem Schriftwege erfolgen und von beiden 'Inhabern' unterschrieben sein.
Unfälle im europäischen Ausland können nun über sog. Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Kfz-Versicherung in Deutschland abgewickelt werden. Eine europäische Richtlinie sieht seit 01.01.03 vor, daß ausl. Versicherer einen solchen Beauftragten bei einer deutschen Versicherung benennen müssen. Den Ansprechpartner nennt der Zentralruf unter 01802-2026 oder im Internet unter www.zenralruf.de.
gestärkte Verbraucherrechte Nach dem neuen Gewährleistungsrecht kann der Verbraucher auch preisreduzierte Ware 24 Monate lang reklamieren, wenn diese be- reits beim Kauf fehlerhaft war. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird die vermutet und der Händler muß beweisen, daß dies nicht der Fall war. Es empfiehlt sich also künftig die Bons gut aufzubewahren! Außerdem kann auch 1b-Ware reklamiert werden, falls ein weiterer Fehler auftritt. Daher auf dem Bon den Grund der Preisreduktion niederlegen! Im übrigen schränkt der Hinweis "Schlußverkaufsware vom Umtausch ausgeschlossen" nur den freiwilligen Kulanzumtausch mangelfreier Ware aus, beschränkt dagegen nicht die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers!
Urlaubserreichbarkeit Arbeitnehmer, die sich auf eine Urlaubsreise begeben, müssen nicht sicherstellen, daß ihnen rechtsgeschäftliche Erklärungen des Arbeitgebers (wie z.B. Kündigungen) während der Abwesenheit zugehen können. Voraussetzung ist allerdings, daß der AN keinen Grund zur Annahme hat, daß ihm während des Urlaubs gekündigt werde (vgl. Landesarbeitsgericht Berlin; Az: 7 Ta 1587/01).
Per Telefon Karten sperren Kommt auf einer Reise die Kreditkarte oder ec-Karte abhanden, so sollte man diese umgehend telefonisch sperren lassen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Kreditkartengesellschaft nach der Nummer, unter der Sie die Karte sperren lassen können. Bei den ec-Karten einfach die 01805-021021 01805-021021 anrufen. Aus dem Ausland muß natürlich der entsprechende Ländercode für Deutschland vorgewählt werden. Neben Kto.-Nummer und Bankleitzahl sollte auch die ec-Kartennummer angegeben werden. Seit Juli 2005 ist die neue Notrufnummer 116 116 freigeschaltet (für Karten der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie American Express.
Arbeitslosmeldung ist wichtig Wer sich nicht sofort arbeitslos meldet, nachdem der alte Job zu Ende ist, riskiert Fehlzeiten bei der Rente! Infos hierzu gibt´s in der Broschüre "Jeder Monat zählt", die bei der BfA unter 0800-3331919 0800-3331919 kostenfrei bestellt werden kann.
Band ist kein Muss! Das obligatorische Plastikarmbändchen muss nicht klaglos hingenommen werden. Touristen dürfen zu diesen Permanentausweisen auch "Nein" sagen. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main stellt die Kennzeichnung sogar einen Reisemangel dar (Az.: 2/24 S 341/98)!
Schüler und Studis können Steuern zurückholen Was von Studis und Schülern in den Ferien verdient wird bleibt bis zu zur einem bestimmten Betrag steuerfrei. Wer keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hat bekommt die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Soli-Zuschlag im Rahmen eines Steuerausgleichs zurückerstattet. Also ab zum Finanzamt und einen Antrag holen (oder den Ausgleich online machen; vgl. Steuererklärung per Internet)! Allerdings dürfen Studis nicht mehr als 7188 EURO; verdienen, wenn sie ihren Eltern das Kindergeld oder die entsprechenden Steuerfreibeträge erhalten wollen. Weitere Infos gibt´s unter www.studentenwerke.de.
Attest auch nach zwei Feiertagen Arbeitnehmer, die freitags krank werden und montags darauf noch immer nicht fit sind, müssen ihrem Chef regelmäßig ein ärztliches Attest vorlegen. Wer nämlich länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muß ein Attest vorlegen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei ganz normal mit! Wichtig ist auch, daß der Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit möglichst auf den ersten Tag der Krankheit datiert, nicht auf den Tag der Vorlagepflicht. Wichtig ist es also schnellstmöglichst einen Arzt aufzusuchen. Dieser darf das Attest rückdatieren, falls er zum Ergebnis kommt, daß die Krankheit bereits zuvor bestand. Eine Rückdatierung ist jedoch höchstens für zwei Tage zulässig.
Unerwünschte Faxwerbung Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt haben Empfänger unerwünschter Faxwerbung Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muß der Absender auch die Kosten übernehmen, die der Empfänger zur Ermittlung des Absenders aufwenden muß (AG Ffm, Az.: 32 C 2106/01-72).
Warnblinker sanktioniert verbotenes Parken nicht Oft stellen Autofahrer ihr Fahrzeug im Parkverbot oder in der "2. Reihe" ab, um kurzfristige Erledigungen zu tätigen. Dieses Vorgehen ist jedoch verboten und wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Strafe belegt. Die Nutzung des Warnblinklichts ist durch die StVO eindeutig geregelt. Eingeschaltet darf es nur werden, wenn ein Auto wegen einer Panne liegen geblieben ist und nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann.
Abschleppunternehmen dürfen nicht zur Kasse bitten Falls Sie auf Anordnung der Polizei abgeschleppt werden, darf das Abschleppunternehmen das Auto nicht bis zur Bezahlung der Rechnung zurückbehalten. Das OLG Düsseldorf (Az.: 20 U 34/98) hat entschieden, daß der Rechnungsempfänger zunächst der Staat sei. Die Behörde muß die Rechnung somit zuerst bezahlen und den Betrag dann vom Kfz-Halter zurückfordern. Das Abschleppunternehmen kann auch nicht mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden.
Keine voreiligen Schuldeingeständnisse Weder mündlich (Zeugen) noch schriftlich sollte am Unfallort etwas zugegeben werden, denn oftmals ist die Sach- und Rechtslage nicht so, wie sie anfangs scheint. Es reicht, Anschriften und Versicherung auszutauschen und sich das Kennzeichen des Gegners zu notieren. Falls die Polizei den Unfall nicht aufnimmt, sollten Fotos an der Unfallstelle gemacht werden. Nicht vergessen, die eigene Versicherung zu informieren. Für die Frage ob ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht gilt: Bei erkennbaren Bagatellschäden von bis zu ca. 500,00 - 750,00 EURO; sollte zunächst nur ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Ansonsten besteht das Risiko, auf den Sachverständigenkosten sitzen zu bleiben.
D-Schild am Kfz spart Geld In EU-Ländern und der Schweiz reicht das Eurokennzeichen (nach der EG-Verordnung Nr. 2411/98), in nicht EU-Ländern muß zusätzlich das ovale D-Schild am Auto angebracht sein. Wer nur mit altem Kennzeichen (ohne D) in Urlaub fährt, riskiert vor allem in Italien (ca. 60,- EUR ) und in Österreich (bis 35,- EUR) ärgerliche Geldstrafen!
Kreditkartenrückerstattung Bei der vorzeitigen Rückgabe einer Kreditkarte hat der Besitzer das Recht, die anteilige Jahresgebühr zurück zu erhalten. Sollte sich das Finanzinstitut weigern, kann auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 U 108/99) Bezug genommen werden.
Vorsorge im Urlaub durch Carsitter Wer ohne Kfz in den Urlaub fährt, tut gut daran sich, falls das Kfz an der Straße geparkt ist, bei der Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Baureferat zu erkundigen, ob in der nächsten Zeit die Einrichtung einer Baustelle dort geplant ist, wo das Kfz stehen soll. Der Wagen darf nämlich nach 4 Tagen (auf Ihre Kosten!) abgeschleppt werden, falls zwischenzeitlich ein Halteverbot eingerichtet wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht sogar bestätigt (DAR 97,119). Noch besser: Sie beauftragen einen Nachbar mit dem Carsitting und hinterlassen für den Fall der Fälle einen Schlüssel.
Unzulässige Werbung Häufig sind E-mail-Postfächer voll, weil unaufgeforderte Werbesendungen in Hülle und Fülle eingehen. Die Betroffenen können sich jedoch wehren und den Absender auf Unterlassung verklagen, wie der Informationsdienst "report" berichtet. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (16 O 421/00) beeinträchtigt das unaufgeforderte Versenden von Werbung per Mail das Persönlichkeitsrecht des Empfängers und dessen Informations- freiheit. Daher ist diese Art der Werbung unzulässig.
Überhöhte Ablöseforderungen Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kann ein Lied davon singen: Überhöhte Ablöseforderungen des Vormieters für die unmöglichsten Möbel. Für einen viel zu hohen Preis müssen diese Möbel übernommen werden, ansonsten bekommt man die Wohnung nicht. Dagegen sind die Wohnungssuchenden nicht schutzlos. Der BGH sieht Vereinbarungen nur insofern als gültig an, als die zu bezahlende Summe maximal 50 % über dem Zeitwert des Objekts liegt. Ist beispielsweise ein Schrank, der 750 EURO; gekostet hat nur noch 250 EURO; wert, so ist eine Ablösevereinbarung in Höhe von 375 EURO; wirksam. Neupreis, Alter und Erhaltungs- zustand entscheiden über den Zeitwert, nicht der freie Marktwert!
Steuerbonus für private Vorsorge bei der Pflege Für alle Geburtsjahrgänge ab 1958 gilt: Bei privater Vorsorge zur Pflegeversicherung können bis zu 180 EURO; Aufwand für eine Zusatzpflegeversicherung von der Einkommensteuer als gesonderte Vorsorgeaufwendung in Abzug gebracht werden.
Gesetzliche Krankenkassen - Sonderkündigungsrecht nutzen und Geld sparen! "Alles wird ständig teurer!", eine beliebte Floskel, die weitestgehend stimmt. Das muß aber nicht immer so sein. In einigen Bereichen (z.B. Telekommunikation, Strom) kam es entgegen des allgemeinen Preistrends zu deutlichen Preisreduzierungen. Und auch bei den gesetzlichen Krankenkassen haben es die Bürger zwischenzeitlich selbst in der Hand, die Beiträge zu "steuern". So liegen zwischen den einzelnen Anbietern Unterschiede beim Beitragssatz von bis zu fast 5%. Da kann man übers Jahr gerechnet schnell mal einige Hundert Euro sparen! Und dabei sind über 90% der Leistungen der Kassen gesetzlich vorgeschrieben und daher überall gleich! Informieren Sie sich über die einzelnen Beitragssätze (ab 11,0%) und nutzen Sie gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht (falls Ihre Kasse die Beiträge bereits erhöht hat oder noch in diesem Jahr erhöht oder Sie wechseln den Arbeitsplatz). Ansonsten können nach der neuen gesetzlichen Regelung ab 2002 alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Allerdings wurde die Bindungsfrist (an die neue Kasse) von 12 auf 18 Monate erhöht. Wird der Beitrag aber nach einem Wechsel innerhalb der ersten 18 Monaten erhöht, hat der Versicherte erneut ein Sonderkündigungsrecht! Dann ist erneut ein Ausstieg zum Ende des übernächsten Monats möglich. Bei Problemen hilft das Bundesversicherungsamt, Abteilung II, Villenmombler Straße 76, in 53123 Bonn.
Deaktivierungsgebühr bei Handyverträgen sind rechtswidrig! Mobilfunkunternehmen dürfen Ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen. Sie dürfen ferner nicht in jedem Fall Sperrkosten in Rechnung stellen, falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt (Landgericht München). Sofern der Mobilfunkbetreiber eine entsprechende Praxis ausübt, sollte der Kunde unter Hinweis auf das Urteil gegen die Drillisch AG schriftlich reklamieren.
Vorsicht bissiger Hund!!! Einen fremden Hund zu streicheln kann äußerst gefährlich sein. Beißt das Tier, so steht dem Verletzten nur der halbe Schadenersatz zu, da sich - so die Begründung des Gerichts - der Gebissene freiwillig der Gefahr aussetzt (OLG Frankfurt am Main, AZ 7 U 91/99).
Befristung von Telefonkarten ist unwirksam Die zeitliche Befristung von Telefonkarten ist nach dem Urteil des BGH unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Die Telekom verkaufte seit 1998 Karten, die nur noch drei Jahre und drei Monate gültig sind. Danach verfällt das verbliebene Guthaben ersatzlos. Somit blieb das Verbraucherschutzzentrum Baden-Württemberg auch in letzter Instanz gegenüber der Deutschen Telekom AG erfolgreich. Die Telekom bietet nun einen Umtausch für alle Karten zwischen 1987 und 1998 sowie die nach 1998 produzierten Karten nach deren Ablauf an. Info-Hotline 0800/3302985 0800/3302985 .
Neues BAföG Seit April 2001 hat sich rund um die staatliche Ausbildungsförderung einiges geändert. Das Bundesbildungsministerium stellt daher unter www.das-neue-bafoeg.de einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe sich die Ansprüche berechnen lassen.
Handynummer schützt vor Abschleppen Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az.: 3 VG 268/2000) ist es der Polizei zuzumuten, den Fahrzeughalter anzurufen, falls dieser an der Windschutzscheibe ein Schild mit Handynummer und dem Hinweis, er sei in zwei Minuten am Fahrzeug anbringt. Dieser kann nach Auffassung des Gerichts die Störung schneller beheben, als der Abschleppdienst! Allerdings, so fügte nun das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hinzu, muß man auch bekannt geben, wo man sich befindet. Das Kfz sollte in max. 5 Minuten erreichbar sein! (Az: 3 Bf 429/00). Nach der neuesten Rechtsprechung des OVG Hamburg (NJW01,3657) muß neben der Handy-Nummer, der Aufenthaltsort und die voraussichtliche Rückkehrzeit angegeben sein.
Handynummer bleibt bei Anbieterwechsel gleich Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage der D1 und D2 Anbieter gegen die Anordnung der Regulierungsbehörde zurück (Az.: K4430/00; 11 K 4437/00; 11 L 9/01). Damit wurden die Verbraucherrechte gestärkt. Die Kunden können seit November 2002 ihre Mobilfunknummer zu einem andern Anbieter mitnehmen. Die Regulierungsbehörde drängte dabei lediglich auf die Umsetzung geltenden Rechts, das die Möglichkeit der "Rufnummernmitnahme" bereits vorsah!
Promillegrenze sinkt! Seit 01. April 2001 wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 abgesenkt. Es drohen nun ab 0.5 Promille 1 Monat Fahrverbot, 250 EURO; Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Zwei halbe Liter Bier sind damit für einen Fahrer mit 75 kg Körpergewicht schon zu viel! Allerdings kann es schon ab 0,3 Promille Ärger geben. Juristisch beginnt ab dann die relative Fahruntüchtigkeit. Hierfür reicht schon ein halber Liter Bier! Also, wer künftig was trinken will sollte sich einen Fahrer suchen oder das Auto stehen lassen.
Abzockerei auf der Straße Autofahrer werden in letzter Zeit auf italienischen und österreichischen Straßen kontrolliert und mit einem Bußgeld belegt, weil sie die neuen EU-Führerscheine noch nicht mit sich führen. Die alten Führerscheine sind aber noch bis zum 31.12.2005 gültig. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG darf weder eine Übersetzung, noch ein int. Führerschein verlangt werden. Dies hat die EU-Kommission am 31.03.2000 ausdrücklich bestätigt. Bei einer Kontrolle sollte man das Schreiben der EU vorlegen. Dies ist im Internet unter www.avd.de hinterlegt. Bei Zahlung unbedingt eine Quittung verlangen, auf der der Zahlgrund steht. Wenn möglich "unter Vorbehalt" oder "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" hinzufügen. Über einen italienischen Anwalt kann diese Entscheidung dann angefochten und das Geld zurückverlangt werden. Die österreichischen Behörden leiten ein Verwaltungsstrafverfahren ein. In Deutschland bekommt man dann die Strafverfügung zugestellt, gegen die man mit Hilfe eines österreichischen Anwaltes Einspruch einlegen kann.
Schaden zurückkaufen Oft ist es bei einem kleinen Schaden günstiger, selbst die Kosten für die Reparatur zu bezahlen, da sich ansonsten der Versicherungsbeitrag nicht unerheblich erhöht. Selbst wenn ein Unfall bereits von der Versicherung reguliert ist, kann man einen Schaden innerhalb von sechs Monaten zurückkaufen und sich so seinen Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Zuviel bezahlte Beiträge werden dann sogar zurück erstattet! Also, lassen Sie sich im Schadenfall ausrechnen, ob es im Ergebnis nicht günstiger ist, einen Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Probezeit muß bezahlt werden Die Praxis, während der Probezeit keinen Lohn zu zahlen, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 18 Ca 4455/97) nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Die Vereinbarung, wonach die Bezahlung beginnt, wenn die Probezeit um ist, gilt als sittenwidrig.
Steuererklärung per Internet Durch die elektronische Steuererklärung (ELSTER) soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Berlin die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Unter www.elsterformular.de kann die nötige Software heruntergeladen und direkt am Bildschirm bearbeitet werden. Bei den Finanzämtern liegt die CD-Rom Version aus. Die ausgefüllte Steuererklärung kann dem Finanzamt online zugeschickt werden. Die Erklärung wird in komprimierter Form ausgedruckt. Diese wird unterschrieben zusammen mit den Belegen und der Lohnsteuerkarte per Papierpost ans Finanzamt geschickt. Neu ab 2006: Unter der Adresse www.elsteronline.de kann die Erklärung nach einer Registrierung sogar online abgegeben werden.
Telefonieren mit dem Handy Seit 1. Februar 2001 ist es per Gesetz verboten, im Auto oder auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy zu telefonieren. Zunächst gab´s bei Zuwiderhandlung nur eine mündliche Verwarnung, nunmehr werden aber satte 40,- EURO Strafe (im Kfz) und 25,- EURO beim Telefonieren auf dem Fahrrad fällig. Auch in Holland und Dänemark darf während der Fahrt nicht mehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert werde. Anderenfalls werden in Holland 136,- EURO und in Dänemark 67,- EURO Bußgeld fällig. In anderen Ländern der EU (vgl. auch die aktuelle Übersicht des ADAC) wird zwar noch kein Bußgeld erhoben, doch im Falle eines Unfalls bekommt man einen nicht unerheblichen Mitverschuldensanteil. Abhilfe schafft da eine Freisprecheinrichtung, die in ihrer einfachsten Form (als Headset) schon ab 5,- EURO zu bekommen ist. Alle Besitzer eines Nokia Handys, können sich über www.gratis-headset.de gegen Portokostenbeteiligung i.H.v. 3,- EURO; ein Headset kostenlos zusenden lassen. Also, Sicherheit muß nicht teuer sein! Aber Achtung beim Einbau von Freisprechanlagen ins Kfz. Diese müssen seit 1. Oktober 2002 mit einem Prüfsiegel versehen sein, das die elektromagnetische Verträglichkeit (mit den empfindlichen Bordcomputern) bestätigt. Altanlagen dürfen weiter betrieben werden. Bei Verwendung von Geräten ohne Gütesiegel drohen Bußgeld und Versicherungsverlust.
Kfz-Versicherung Auch hier kann man letztlich bares Geld sparen. Holen Sie sich baldmöglichst Vergleichsangebote ein, denn bei einer Kündigung vor dem 30.11. können Sie bereits zum nächsten 01.01. zur neuen Gesellschaft wechseln!
Strafanzeigen online Opfer von Straftaten können nun bei der Kölner Polizei auch online Strafanzeige erstatten. Nachdem der Geschädigte seinen Namen und seine Adresse angegeben hat, kann er über ein Textfeld Strafanzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung oder anderer Delikte erstatten. Die Adresse: www.polizei.nrw.de/koeln
Arbeitgeber müssen Rufbereitschaft entlohnen Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber die Zeit, in der Arbeitnehmer für das Unternehmen per Handy erreichbar sein sollen, entsprechend bezahlen müssen. Es reicht also nicht aus, nur die tatsächliche Arbeitszeit zu entlohnen. (Az.: 6 AZR 900/98)
Ohne TÜV-Bericht wird´s teuer Bei Verkehrskontrollen muß künftig auf Verlangen auch der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) vorgezeigt werden. Damit kann die Polizei erkennen, ob beanstandete Mängel bereits behoben wurden.Auch bei Prüfplaketten gilt eine neue Regelung. Das auf der Plakette angegebene Ablaufdatum ist nun verbindlich. Die Kulanzzeit fällt weg. Allerdings drücken die Ordnungshüter in den ersten beiden Monaten noch die Augen zu. Wer bis zu vier Monaten zu spät ist, wird mit 15 EURO; zur Kasse gebeten, bei vier bis acht Monaten sind es 25 EURO; und bei mehr als acht Monaten 40 EURO; und 2 Punkte in Flensburg. Die neue Plakette wird dann auch noch zum fristgerechten Ablauf rückdatiert.
Besteuerung von Telekom-Aktien Der Bezug von Bonusaktien aus dem ersten Börsengang der Telekom AG führte im Jahr 1999 zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, die aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch nicht versteuert werden müssen. Der Wert der Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Telekom AG im Jahr 2000, die Anfang September 2000 den Anlegern in die Depots eingebucht wurde, muss jedoch bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen angesetzt werden (BStBl 1999 I, 1129). Gleiches gilt für die Bonusaktien aus dem Verkauf der Telekomaktien aus dem Bestand der KfW. Diese wurden im Januar 2002 gebucht und müssen mit dem niedrigsten Kurs (an einer dt. Börse) am Zuflußtag versteuert werden. Und Achtung: Wird die Aktie innerhalb des Jahres 2002 veräußert, muß ein eventueller Kursgewinn zusätzlich versteuert werden!
Unbezahlte Rechnungen werden ab 1. Mai 2000 teurer nach oben Zahlungsverzug tritt von 1. Mai 2000 an ab dem 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Eine Mahnung ist dann nicht mehr erforderlich. Der Verzugszins soll nach dem Willen des Gesetzgebers fünf Prozentpunkte über dem Zins nach Bundesbankgesetz liegen. |